Unsere Leistungen

Betreutes Wohnen – Leben in den eigenen vier Wänden

Diese Wohnform darf nicht mit dem Wohnen in einem Pflegeheim gleichgesetzt werden.

Grundgedanke dieser Wohnform ist es: Die selbständige Lebensführung in einer privaten Wohnung zu ermöglichen und gleichzeitig bei Bedarf Sicherheit, Geborgenheit sowie hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfen zu bieten.

Eigentümer bzw. Vermieter der Wohnungen sind Privatpersonen. Bei Interesse an einer Wohnung wenden Sie sich bitte direkt an die Hausverwaltung Keller in Rastatt.

Bewohner des Hauses Margaretha schließen neben dem Mietvertrag mit uns einen zusätzlichen Betreuungsvertrag ab. Die im Betreuungsvertrag beschriebenen Grundleistungen werden von unseren Betreuerinnen erbracht.

Für den individuellen zusätzlichen Hilfebedarf, kann ein Pflegedienst, der eigenen Wahl zur Erbringung der so genannten Wahlleistungen beauftragt werden.

Natürlich bieten wir alle Pflegeleistungen nach dem SGB V und dem SGB XI und ggf. Hauswirtschaftliche Hilfe den Bewohnern an.

Wir haben einen mit den Eigentümern abgeschlossenen Betreuungsrahmenvertrag und orientieren uns an der DIN 1450. Diese DIN-Norm ist zur Leitlinie für unser Dienstleistungsangebot im „Betreuten Wohnen“ geworden.

  • Unsere Leistungen
    • Werktägliche Sprechstunde (außer Samstag)
    • Unterstützung und individuelle Beratung in besonderen Fällen (z.B. Vermittlung anderer Dienstleister, Vermittlung von Beratungsleistung für die Beantwortung von Behördenpost, Vorbereitung von Krankenhausaufenthalten, etc.)
    • Auf Wunsch: Betreuung der Wohnung bei Abwesenheit
    • 1 mal pro Monat Kaffeenachmittag
    • Organisation von jahreszeitlich typischen Veranstaltungen, wie z.B. Karneval, Osterfeier, Sommerfest, Advents- oder Weihnachtsfeier, etc.
    • Organisation von Informationsveranstaltungen und Vorträgen
    • Organisation zusätzlicher Angebote, wie z.B. Gedächtnistraining, Mobilisation, oder ähnliches. Eventuell anfallende Durchführungskosten werden zum Selbstkostenpreis getrennt berechnet
    • 24 Stunden Rufbereitschaft über Notrufsystem (der eventuell notwendige Einsatz von Pflegepersonal zählt zu den Wahlleistungen)