Unsere Leistungen

Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftigen Personen soll ermöglicht werden, so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause zu wohnen – das unterstützt auch der Gesetzgeber. Deshalb haben alle Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, Anspruch auf zusätzliche Entlastungsleistungen. Diese sollen pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der Betroffenen erhalten.

Wichtig: Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen müssen von einem durch die Pflegekassen zugelassenen Dienst erbracht werden.

  • Unsere Leistungen
    • Hilfe bei der Haushaltsführung (Reinigung der Wohnung nach ihren Bedürfnissen, Einkaufen von Dingen des täglichen Gebrauchs, kochen, waschen, bügeln und einräumen der Wäsche),
    • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen bei Ihnen zu Hause (z.B. Spaziergänge, Gedächtnistraining, Unterstützung bei sozialen Kontakten, …),
    • Demenzgruppe Café Edelweiß,
    • bei Pflegegrad 1 zusätzlich körperbezogene Maßnahmen, da Sie keinen Anrecht auf Pflegesachleistungen haben.
  • Wer bezahlt was?
    • Jeder hat einen Anspruch auf die Entlastungsleistungen in monatlicher Höhe von 125 €, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und man zu Hause gepflegt wird.
    • Die Leistung wird nur gezahlt, wenn Sie die entsprechenden Rechnungen einreichen. Es gilt nämlich das so genannte Kostenerstattungsprinzip.
    • Werden im Monat nicht 125 Euro ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden.
    • Bleibt am Ende des Jahres noch Geld übrig, können Sie dieses noch ins neue Kalenderhalbjahr übertragen. Am 30. Juni verfällt der Restbetrag dann.

    Weiterhin kann der Entlastungsbetrag auch zur Finanzierung von Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege genutzt werden.