Unsere Leistungen

Pflegeberatung - Qualitätssicherungsbesuch

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI, einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Die Beratungsbesuche sollen eine regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen sein und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen. Dabei stehen Fragen zu Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Fragen zu Höherstufungsanträgen im Vordergrund.

Die Pflegefachkraft, die der Beratungsbesuch durchführt, kann Ihnen mit praktischen Tipps und mit Rat helfen, Probleme erkennen und Lösungen anbieten. Bei dem Beratungseinsatz steht die Beratung und nicht die Kontrolle im Vordergrund.

  • Unsere Leistungen

    Bei der Beziehung von Pflegegeld muss die Pflegeberatung in folgendem Zeitrhythmus stattfinden:

    • halbjährlich bei Pflegegrad 2 + 3
    • vierteljährlich bei Pflegegrad 4 + 5

    Ab 2017 haben auch Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, welche Sachleistung beziehen halbjährlich Anspruch auf die Pflegeberatung nach §37.

    Nutzen Sie diese Gelegenheit!
    Wir bieten Pflegeberatungen durch unsere geschulten Pflegefachkräfte nach Terminabsprache an. Einen Termin können Sie direkt unter Tel. 07222 9085-0 mit uns vereinbaren.

  • Wer bezahlt was?

    Die Beratungen sind für Sie kostenlos. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.