Unsere Leistungen

Verhinderungspflege –
Freiräume schaffen

Sollten Sie als pflegender Angehöriger nun selbst einmal eine Auszeit benötigen, krank werden oder einfach wöchentlich freie Zeit für sich benötigen, bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit der Verhinderungspflege an.

Voraussetzung ist die Einstufung Ihres Angehörigen in Pflegegrad 2 oder höher und dass Sie mindestens ein halbes Jahr als Pflegeperson anerkannt sind.

Nehmen Sie als pflegender Angehöriger das Angebot der Verhinderungspflege an, denken Sie an sich und Ihre Gesundheit. Lassen Sie die Leistung der Verhinderungspflege nicht verfallen! Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.

  • Unsere Leistungen
    • Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, spezielle Lagerung, Mobilisation und Aktivierung, …),
    • Hilfe bei der Haushaltsführung (Reinigung der Wohnung nach ihren Bedürfnissen, Einkaufen von Dingen des täglichen Gebrauchs, kochen, waschen, bügeln und einräumen der Wäsche, …),
    • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen bei Ihnen zu Hause (z.B. Spaziergänge, Gedächtnistraining, Unterstützung bei sozialen Kontakten, …).
  • Wer bezahlt was?
    • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr. Reichen die Leistungen der Verhinderungspflege nicht aus, so können die Leistungen der Kurzzeitpfleg bis zu 50% (=806 €) hinzugenommen werden.
    • Stundenweise Verhinderungspflege
      Sie können die Verhinderungspflege wöchentlich in Anspruch nehmen bis die Summe von 1.612 € (oder mit 50% Kurzzeitpflege =2.418 €) aufgebraucht ist.
    • Wir berechnen den Einsatz nach den Preisen der Leistungspakete der Pflegeversicherung. Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
    • Sollte die Verhinderungspflege im Kalenderjahr nicht in Anspruch genommen werden, verfällt der Anspruch.